Leverkusen-Kultur-Spielzeit-24-25 - Flipbook - Seite 124
ABONNEMENT-BEDINGUNGEN
Abonnement-Bedingungen
Vorteile eines Abos
Mit unseren Abos auf den Seiten 117 bis 122 können Sie regelmäßig unser Kulturangebot
genießen und dabei auch noch sparen! Mit den Sparten-Abos sichern Sie sich Ihren festen
Platz und 20 Prozent Rabatt auf den Netto-Einzelkartenpreis. Hinzu kommen unser Serviceund Garderobenentgelt.
Ihre Abo-Eintrittskarten sind übertragbar. Ermäßigte Abonnements können nur auf Personen übertragen werden, die ebenfalls Anrecht auf diese Ermäßigung haben.
Unsere Abos verlängern sich nicht automatisch, sondern müssen jedes Jahr neu gebucht
werden. Nur Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, verlängern
sich auch für die Spielzeit 2025/2026, wenn sie nicht bis zum 4. Juli 2025 (Eingang des
Kündigungsschreibens) schriftlich gekündigt werden.
Umtausch-Service
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einmal pro Abo eine Vorstellung gegen eine andere
Vorstellung Ihrer Wahl einzutauschen. Sie erhalten bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung, die Sie nicht besuchen können oder wollen, gegen Abgabe der Abo-Eintrittskarte entweder eine Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung Ihrer Wahl oder einen
Tauschbeleg.
Der Tausch kann sowohl während der Öffnungszeiten des Kartenbüros persönlich als auch
per Post erfolgen (Versandkosten 2 Euro).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Tausch kein Anspruch auf eine bestimmte
Preisgruppe besteht, sondern Eintrittskarten für die von Ihnen neu gewählte Veranstaltung
nur im Rahmen der verfügbaren Kapazität vergeben werden können. Dabei entstehende
Differenzbeträge können nicht ausgezahlt werden. Ist der Netto-Einzelkartenpreis dagegen
höher als bei der getauschten Karte, ist der Differenzbetrag zuzuzahlen.
Das Bearbeitungsentgelt beträgt bei jedem Umtausch 1 Euro. Für nicht besuchte Veranstaltungen kann nachträglich kein Ersatz gewährt werden. Tauschbelege für die Sparten-Abos
verfallen mit dem Ende der aktuellen Spielzeit. Tauschbelege für Wahl-Abonnements
verfallen am 31. Dezember 2025.
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